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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

GELTUNGSBEREICH

Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Ver­kaufsbedingungen. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbe­dingungen wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die BASF Construction Chemicals Europe AG.

 

PREISE

Alle Preise verstehen sich ab Werk Zürich oder Schaffhausen pro Einheit ohne MWST und ohne VOC-Abgabe, sofern nicht anders offeriert. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

ZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, hat BASF Construction Chemicals Europe AG das Recht, die gelieferte Ware zurückzufor­dern und weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Rechte für den Zahlungsverzug bleiben vorbehalten.

 

LIEFERUNGEN

Erfüllungsort für Lieferungen ist Zürich oder Schaffhausen, sofern nicht anders offeriert. Lieferverzug berechtigt die Bestellenden zum Rücktritt, nicht jedoch zum Schadenersatz.

 

ADMINISTRATIONSAUFWAND

Für Bestellungen bis zu einem Nettowarenwert von CHF 499.– wird ein Zuschlag von CHF 90.– berechnet. Von CHF 500.– bis CHF 999.– beträgt der Zuschlag CHF 70.–.

 

TRANSPORTKOSTENANTEIL (LSVA)

Alle Lieferungen werden unabhängig von der Transportdistanz mit einem Transportkostenanteil von CHF 0.07 pro kg berechnet. Än­derungen aufgrund veränderter Kosten oder neuer Kostenfaktoren bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

TRANSPORTZUSCHLÄGE

Den für Ihre Lieferung allfällig gültigen Zuschlag erfahren Sie beim zuständigen Customer Service Center.

 

TERMINGUT

Auslieferungen, welche vor 10:00 Uhr oder zu einer bestimmten Ta­geszeit (Fixtermin) erfolgen müssen, werden als Termingutlieferung taxiert und mit einem Zuschlag von CHF 50.– berechnet.

 

EXPRESS

Auslieferungen, welche unverzüglich erfolgen müssen, werden als Express taxiert und gesondert berechnet.

 

ERSCHWERTE ZUFAHRT, ERSCHWERTER ABLAD UND/ODER WARTEZEITEN

Bei erschwerter Zufahrt, erschwertem Ablag und/oder Wartezeiten wird der Mehraufwand berechnet. 

SPEZIALTRANSPORTE

Für Spezialtransporte (z.B. Kranwagen, etc.) wird der Mehraufwand berechnet.

 

TRANSPORTSCHÄDEN UND REKLAMATIONEN

Schäden sind sofort bei Erhalt auf dem Lieferschein zu vermerken, schriftlich festzuhalten und unmittelbar dem Überbringer (Spedi­teur, Bahn, Post) zu melden.

Allfällige Reklamationen, etwa über Transportschäden, bei ordent­licher Untersuchung erkennbare Mängel und Falschlieferungen, werden von uns nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Sie sind an das zuständige Customer Service Center zu richten. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.

 

RÜCKSENDUNGEN

Warenrücksendungen werden nur gegen vorherige Mitteilung, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 80 % des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Entstehende Transportkosten werden in jedem Fall gemäß gültigem GU-Tarif verrechnet.

 

HAFTUNG

Bei begründeten Mängelrügen ersetzen wir die fehlerhafte Ware. Unsere Haftung für Schäden (einschließlich indirekter oder Folge­schäden wie z.B. entgangener Gewinn) wird ausdrücklich ausge­schlossen.

 

GEBINDE

Alle Gebinde, ausgenommen EURO-Paletten und Container, sind Einweggebinde, im Preis inbegriffen und werden nicht zurückge­nommen. EURO-Paletten und Container bleiben Eigentum der BASF Construction Chemicals Europe AG. Diese sind von Ihnen sofort nach Entleerung Ihrem Customer Service Center zu melden. Die Rücknahme erfolgt üblicherweise anlässlich der nächsten Lie­ferung. Die Reparatur allfälliger Beschädigungen erfolgt zu Lasten der Kundschaft.

 

HÖHERE GEWALT

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der BASF Construction Chemicals Europe AG liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Ex­plosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand), die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, re­duzieren, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Liefer­verpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir (1.) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren ver­traglichen Verpflichtungen entbunden und (2.) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereig­nisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlie­feranten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

PRODUKTBERATUNG

BASF Construction Chemicals Europe AG bietet eine Produktbe­ratung an; die Auswahl des Produktes liegt jedoch allein in der Verantwortung der Kundschaft. Aus dieser Beratung wie auch aus einer allfälligen Baustellenüberwachung übernehmen wir keinerlei Haftung, wie z.B. für die Verwendbarkeit unserer Produkte für den von der Kundschaft beabsichtigten Zweck.

 

ANWENDBARES RECHT

Auf das Vertragsverhältnis findet das Schweizerische Recht An­wendung.

 

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist der Sitz der BASF Construction Chemicals Europe AG oder – nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

Gültig ab 01.01.2010

BASF Construction Chemicals Europe AG

Vulkanstrasse 110

8048 Zürich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
 CONDITIONS GENERALES D’AFFAIRES (CGA)

 

Admixture Systems Schweiz 
BASF Construction Chemicals Europe AG
Vulkanstrasse 110
8048 Zürich
Telefon +41 58 958 22 11
Telefax +41 58 958 32 55
DisclaimerCreditsDataProtectionCopyright 2008 BASF SE
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