Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GELTUNGSBEREICH
Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die BASF Construction Chemicals Europe AG.
PREISE
Alle Preise verstehen sich ab Werk Zürich oder Schaffhausen pro Einheit ohne MWST und ohne VOC-Abgabe, sofern nicht anders offeriert. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, hat BASF Construction Chemicals Europe AG das Recht, die gelieferte Ware zurückzufordern und weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Rechte für den Zahlungsverzug bleiben vorbehalten.
LIEFERUNGEN
Erfüllungsort für Lieferungen ist Zürich oder Schaffhausen, sofern nicht anders offeriert. Lieferverzug berechtigt die Bestellenden zum Rücktritt, nicht jedoch zum Schadenersatz.
ADMINISTRATIONSAUFWAND
Für Bestellungen bis zu einem Nettowarenwert von CHF 499.– wird ein Zuschlag von CHF 90.– berechnet. Von CHF 500.– bis CHF 999.– beträgt der Zuschlag CHF 70.–.
TRANSPORTKOSTENANTEIL (LSVA)
Alle Lieferungen werden unabhängig von der Transportdistanz mit einem Transportkostenanteil von CHF 0.07 pro kg berechnet. Änderungen aufgrund veränderter Kosten oder neuer Kostenfaktoren bleiben ausdrücklich vorbehalten.
TRANSPORTZUSCHLÄGE
Den für Ihre Lieferung allfällig gültigen Zuschlag erfahren Sie beim zuständigen Customer Service Center.
TERMINGUT
Auslieferungen, welche vor 10:00 Uhr oder zu einer bestimmten Tageszeit (Fixtermin) erfolgen müssen, werden als Termingutlieferung taxiert und mit einem Zuschlag von CHF 50.– berechnet.
EXPRESS
Auslieferungen, welche unverzüglich erfolgen müssen, werden als Express taxiert und gesondert berechnet.
ERSCHWERTE ZUFAHRT, ERSCHWERTER ABLAD UND/ODER WARTEZEITEN
Bei erschwerter Zufahrt, erschwertem Ablag und/oder Wartezeiten wird der Mehraufwand berechnet.
SPEZIALTRANSPORTE
Für Spezialtransporte (z.B. Kranwagen, etc.) wird der Mehraufwand berechnet.
TRANSPORTSCHÄDEN UND REKLAMATIONEN
Schäden sind sofort bei Erhalt auf dem Lieferschein zu vermerken, schriftlich festzuhalten und unmittelbar dem Überbringer (Spediteur, Bahn, Post) zu melden.
Allfällige Reklamationen, etwa über Transportschäden, bei ordentlicher Untersuchung erkennbare Mängel und Falschlieferungen, werden von uns nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Sie sind an das zuständige Customer Service Center zu richten. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
RÜCKSENDUNGEN
Warenrücksendungen werden nur gegen vorherige Mitteilung, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 80 % des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Entstehende Transportkosten werden in jedem Fall gemäß gültigem GU-Tarif verrechnet.
HAFTUNG
Bei begründeten Mängelrügen ersetzen wir die fehlerhafte Ware. Unsere Haftung für Schäden (einschließlich indirekter oder Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
GEBINDE
Alle Gebinde, ausgenommen EURO-Paletten und Container, sind Einweggebinde, im Preis inbegriffen und werden nicht zurückgenommen. EURO-Paletten und Container bleiben Eigentum der BASF Construction Chemicals Europe AG. Diese sind von Ihnen sofort nach Entleerung Ihrem Customer Service Center zu melden. Die Rücknahme erfolgt üblicherweise anlässlich der nächsten Lieferung. Die Reparatur allfälliger Beschädigungen erfolgt zu Lasten der Kundschaft.
HÖHERE GEWALT
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der BASF Construction Chemicals Europe AG liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand), die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, reduzieren, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir (1.) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (2.) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
PRODUKTBERATUNG
BASF Construction Chemicals Europe AG bietet eine Produktberatung an; die Auswahl des Produktes liegt jedoch allein in der Verantwortung der Kundschaft. Aus dieser Beratung wie auch aus einer allfälligen Baustellenüberwachung übernehmen wir keinerlei Haftung, wie z.B. für die Verwendbarkeit unserer Produkte für den von der Kundschaft beabsichtigten Zweck.
ANWENDBARES RECHT
Auf das Vertragsverhältnis findet das Schweizerische Recht Anwendung.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Sitz der BASF Construction Chemicals Europe AG oder – nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
Gültig ab 01.01.2010
BASF Construction Chemicals Europe AG
Vulkanstrasse 110
8048 Zürich
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
CONDITIONS GENERALES D’AFFAIRES (CGA)
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BASF Construction Chemicals Europe AG
Vulkanstrasse 110
8048 Zürich
Telefon +41 58 958 22 11
Telefax +41 58 958 32 55
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