Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die die Bestellenden mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkennen. Abweichende Einkaufsbedingungen der Kundschaft sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausdrücklich Zürich. Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk Zürich oder Schaffhausen pro Einheit ohne MWST und ohne VOC-Abgabe, sofern nicht anders offeriert. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, hat BASF Construction Chemicals Europe AG das Recht, die gelieferte Ware zurückzufordern und weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Rechte für den Zahlungsverzug bleiben vorbehalten.
Transportzuschläge
Den für Ihre Lieferung allfällig gültigen Zuschlag erfahren Sie beim zuständigen Customer Service Center.
Termingut
Auslieferungen, welche vor 10:00 Uhr oder zu einer bestimmten Tageszeit (Fixtermin) erfolgen müssen, werden als Termingutlieferung taxiert und mit einem Zuschlag von CHF 50.- berechnet.
Express
Auslieferungen, welche unverzüglich erfolgen müssen, werden als Express taxiert und gesondert berechnet.
Erschwerte Zufahrt, erschwerter Ablad und/oder Wartezeiten
Bei erschwerter Zufahrt, erschwertem Ablad und/oder Wartezeiten wird der Mehraufwand berechnet.
Spezialtransporte
Für Spezialtransporte (z.B. Kranwagen, etc.) wird der Mehraufwand berechnet.
Transportschäden und Reklamationen
Schäden sind sofort bei Erhalt auf dem Lieferschein zu vermerken, schriftlich festzuhalten und dem Überbringer (Spediteur, Bahn, Post) zu melden. Allfällige Reklamationen, etwa über Transportschäden, bei ordentlicher Untersuchung erkennbare Mängel und Falschlieferungen, werden von uns nur anerkannt, wenn diese innert 8 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Sie sind an das zuständige regionale Customer Service Center zu richten. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei begründeten Mängelrügen ersetzen wir die fehlerhafte Ware. Eine über den Warenwert hinausgehende Sekundärhaftung wird ausdrücklich wegbedungen.
Rücksendungen
Warenrücksendungen werden nur gegen vorherige Mitteilung, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 80 % des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Entstehende Transportkosten werden in jedem Fall gemäss gültigem GU-Tarif verrechnet.
Entsorgung
Angebrochene Gebinde, beschränkt haltbare Produkte und Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Die ordnungsgemässe Aufbereitung bzw. Entsorgung richtet sich nach der "Technischen Verordnung über Abfälle" (TVA). Herausgeber: Eidg. Drucksachen- und Material-Zentrale (EDMZ), 3000 Bern, Tel.: 031/325 50 50, Fax: 031/325 50 58.
Für Abfälle sind die entsprechenden Entsorgungscodes gemäss den "Listen zum Verkehr mit Abfällen" (LVA) nach der neuen "Verordnung über den Verkehr mit Abfällen" (VeVA) in den aktuellen Technischen Datenblättern aufgeführt. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern.
Gewährleistung und Haftung
Wir sichern abschliessend zu, dass unsere Produkte den in den aktuellen Technischen Datenblättern gemachten Angaben entsprechen. Vorbehalten bleiben Qualitätsänderungen aufgrund letzter Forschungsergebnisse. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbaung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
Da der Materialverbrauch von vielen Faktoren abhängig ist, sind Bedarfsangaben unverbindlich. Eine Haftung für Vermögenswerte ist ausgeschlossen. Für Folgen, die auf unsachgemässe Verarbeitung unserer Produkte sowie auf Unverträglichkeiten mit Produkten Dritter zurückzuführen sind, haften wir nicht. Unsere Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist auf den Wert der von uns gelieferten Produkte beschränkt.
Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Käufer veranlassten ordnungsgemässen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung REACH beruhen.
Produktberatung
Die Auswahl des Produktes liegt bei der Kundschaft. BASF Construction Chemicals Europe AG bietet eine Produkteberatung an. Aus dieser Beratung wie auch aus einer allfälligen Baustellenüberwachung entsteht keinerlei Haftung, etwa für die Brauchbarkeit unserer Produkte für den von der Kundschaft beabsichtigten Zweck, noch eine entsprechende Abmahnungspflicht.
Gültig ab 01.01.2009
BASF Construction Chemicals Europe AG
Vulkanstrasse 110
8048 Zurich
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (D).pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (F).pdf
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (F).pdf